Für den Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz benötigen wir lediglich Ihre Daten zum Urlaubsbeginn und dem Urlaubsende, den Urlaubstagen, dem Urlaubsland und die Namen der Mitreisenden. Wir sagen Ihnen dann eine verbindliche Kostenübernahme zu.
Die Leistung umfaßt die Übernahme der nachgewiesenen Heilkosten für Erkrankungen und Unfallfolgen, die im Ausland akut eingetreten sind. Versichert sind hierbei in voller Höhe u.a. der Ersatz der Kosten für eine medizinisch notwendige, ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung im Ausland.
Einschränkung der Leistungspflicht:
Keine Leistungspflicht besteht u.a. für Aufwendungen als Folge von Erkrankungen oder Unfällen, die im Ausland nicht akut eingetreten sind, insbesondere für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, daß sie bei planmäßiger Durchführung der Reise nötig sein würden.
Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für Ihre Kunden bei der HANSEMERKUR REISEVERSICHERUNG AG, Hamburg, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen.
Übrigens:
Die Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt sich auch für privat Krankenversicherte. Sie können damit eine mögliche Lücke im Versicherungsschutz schließen oder verhindern, daß Ihre Kunden - nur wegen einer Urlaubserkrankung - den Anspruch auf Beitragsrückerstattung verlieren.
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Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Reise im Ausland einen Unfall erleidet und sich daraus bleibende Schäden ergeben.
- a) den Todesfall in Höhe von EURO 26.000 .-
- b) den Verlust eines Körperglieds oder eines Auges bis zur Höhe
von EURO 26.000 .- - c) den Verlust von 2 Körpergliedern oder 2 Augen oder einem Körperglied und einem Auge bis zur Höhe von EURO 44.000 .-
- d) die dauernde Invalidität des Versicherten in Höhe von EURO 44.000 .-
Der "Verlust eines Körperglieds" bedeutet den unwiderruflichen Verlust desselben.
Einschränkung der Leistung:
Für Familienmitglieder unter 16 Jahren ist die Versicherungsleistung im Todesfall auf EURO 4.400.- begrenzt. Geht der Versicherte zum Zeitpunkt des Schadensfalles keiner Erwerbstätigkeit nach, so wird die Leistung (d) erst zu dem Zeitpunkt gewährt, an dem er/sie irgendeine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Dieser Versicherungsschutz trifft nicht auf Personen zu, die zum Zeitpunkt der Reise fünfundsiebzig (75) Jahre oder älter sind. Ferner besteht keine Leistungspflicht bei Unfällen durch extreme Sportarten aller Art wie z.B. Extremklettern, Skispringen, Skiakrobatik, Skifliegen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Bungeespringen, usw.
Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für Ihre Kunden bei LLOYD´S OF LONDON, London, eine Auslandsreise-Unfallversicherung abgeschlossen.
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Versichert sind die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können, abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen.
Die Versicherungssumme beträgt für jede versicherte Person EURO 5.000 .- je Reise.
Der Aufpreis für die jeweilige Versicherungssumme
von EURO 5.001,- bis EURO 7.500,- beträgt EURO 20,- je Person / je Reise.
von EURO 7.501,- bis EURO 10.000,- beträgt EURO 35,- je Person / je Reise.
Der Selbstbehalt beträgt 10% der Stornokosten, mindestens aber 50.- Euro je Schaden.Die versicherte Person wird schadlos gehalten in Bezug auf den Verlust von Reise- und Unterbringungskosten, die bereits bezahlt wurden oder vertragsgemäß nachgezahlt werden müssen, wenn Sie oder eine Person mit der Sie verreisen bzw. während des Zeitraums der Reise zusammenwohnen wollen, betroffen werden von:
- Tod;
- schwere Unfallverletzung;
- unerwartete schwere Erkrankung;
- unerwartete Impfunverträglichkeit;
- Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwateten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
- unerwartete Vorladung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson als Zeuge in einem Gerichtsverfahren;
- unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;
- Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Auflärung erforderlich ist;
- Annulierung der zeitlich gebuchten, geplanten oder gemieteten Transportdienste ( inklusive öffentlicher Verkehrsmittel ) aufgrund von Unfall, Streik, gewerkschaftlicher Aufrufe, Flugzeugentführung, Straftaten, Aufruhr, Tumult, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Unwetter- Ereignisse oder mechanischem Ausfall des Transportmittels. Voraussetzung ist, dass solch ein Ereignis die Annulierung auslöst oder die Annulierung aufgrund eines der genannten Ereignisse nach Buchung der versicherten Reise verkündet wird;
- erhebliche Beschädigungen und dadurch bedingte Unbewohnbarkeit der vorher von der versicherten Person gebuchten Unterkunft für eine versicherte Reise.
Einschränkung der Leistungspflicht:
Keine Leistungspflicht besteht, falls eine Reise gegen den Rat eines Arztes oder zur Durchführung einer medizinischen Behandlung gebucht oder unternommen wird. Ferner wird keine Haftung übernommen für Verluste jeglicher Art, die durch einen Leistungsverzug der Fluglinie und/oder des Reiseagenten entstehen, durch den Sie die Reise gebucht haben. Gleiches gilt für zusätzliche direkte und indirekte Kosten, die dadurch entstehen, daß Sie nicht sofort eine Benachrichtigung bzw. Meldung vornehmen, wenn es sich als notwendig herausstellt, die Reisearrangements zu stornieren oder zu kürzen.
Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für Ihre Kunden bei LLOYD´S OF LONDON, London, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reise-Ausfallschutz abgeschlossen.
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Es werden die Kosten für folgende, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Leistungen erstattet:
- Rettungsflüge/ -transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus im Ausland;
- Sekundäre Rettungsflüge/ -transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland;
- Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransportes einer versicherten Person infolge eines Unfall oder Krankheit vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zur stationären Weiterbehandlung im Heimatland;
- Überführungen im Todesfall.
Die Versicherungssumme beträgt max. EURO 100.000,00 je Versicherungsfall.
Einschränkung der Leistungspflicht:
Keine Leistungspflicht besteht bei Flügen, die nicht medizinisch notwendig und /oder nicht ärztlich angeordnet sind.
Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für Ihre Kunden bei der WÜRZBURGER VERSICHERUNGS AG,Würzburg, eine Auslandsreise-Rückholkosten-Versicherung abgeschlossen.
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Die Lifecard Travel Assistance organisiert, sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, bei Unfall oder Krankheit während einer Reise innerhalb Deutschlands den Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus am Wohnsitz der versicherten Person mit einem Krankenwagen, wenn keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
Die Lifecard Travel Assistance hat in Kooperation mit dem Flugrückholung-Lifecard e.V. für die versicherten Personen hat bei der WÜRZBURGER VERSICHERUNG AG, Würzburg, eine Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung abgeschlossen.
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In Ergänzung bzw. Erweiterung bietet die Lifecard Travel Assistance folgende Beistandsleistungen an:
a) Organisation von medizinischer Versorgung und Dolmetscherdiensten
b) Organisation von Transporten für Transplantate, lebenswichtige Medikamenten und Blutkonserven zur
Behandlung akuter Erkrankungen im In- und Ausland
c) Bereitstellung eines Kontaktarztes
d) Kostenübernahmegarantie in Höhe von EURO 10.000,00 an Krankenhäuser
e) Bereitstellung einer Hilfs- oder Begleitperson (auch Verwandte) bis max. EURO 2.500,00 im Falle einer Rückholung
f) Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu max. EURO 5.000,00
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Ihre Serviceline für sofortige und unbürokratische Hilfe:
Mo. - Fr. von 08.30 h - 17.30 h
SERVICENUMMER:
0049 (0) 180 - 5 01 10 78*
Ihre Hotline für medizinische Notfälle
- 24 STUNDEN TÄGLICH -
NOTRUFNUMMER:
0049 (0) 180 – 5 10 23 72*
*14 cent pro Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen.
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Was ist versichert?
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Geschenke und Reiseandenken.
Die Gesamtversicherungssumme beträgt bis zu EURO 2.500,00, jedoch EURO 1.250,00 insgesamt für Kinder unter sechszehn (16) Jahren, vorbehaltlich der folgenden Beschränkungen:
a) EURO 750,00 maximal je einzelnem Gegenstand;
b) EURO 250,00 insgesamt für verspätetes Gepäck bei einer Verspätung von mehr
als 12 Stunden.
Der Selbstbehalt beträgt EURO 50,00 je Schadensfall.
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Den Lifecard Travel Assistance Kunden werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für Änderungen (Umbuchungen) von voraus gebuchten Flügen / Reisen ("Frühbucher") infolge persönlicher Gründe erstattet.
Die Stornierung bzw. Umbuchung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Erstattet werden maximal EURO 50,00 der Gebühren je versicherter Person, je Reise.
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